| Wir
übernehmen
- die Beratung,
Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere
im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren zur Vermeidung sonst meist
notwendiger verwaltungsgerichtlicher Verfahren und
- die Wahrnehmung
Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen
Auseinandersetzung mit Behörden vor den Verwaltungsgerichten,
den Oberverwaltungsgerichten und ggf. dem Bundesverwaltungsgericht.
Typische Fragenbereiche des öffentlichen Baurechts und Beamtenrechts
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