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Ab
welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe besteht ein Unterhaltsanspruch? |
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Wie wirkt
sich das Wohnen im Eigenheim auf den Unterhaltsanspruch aus? |
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Wie wirkt
sich die Aufnahme/Ausweitung einer Arbeitstätigkeit bei
Trennung auf den Unterhaltsanspruch aus? |
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Wann und
in welchem Umfang wird eigenes Arbeitseinkommen auf den Unterhaltsanspruch
angerechnet? |
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Wann besteht
eine Verpflichtung zur Aufnahme/Ausweitung einer Arbeitstätigkeit
– gegebenenfalls auch bei gleichzeitiger Kinderbetreuung? |
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Wann kann
Unterhalt auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden? |
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Wie wirkt
sich das Zusammenleben mit einen neuen Lebenspartner auf den
Unterhaltsanspruch aus? |
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Wann kann
auf Unterhalt wirksam verzichtet werden? |
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Wann können
bestehende Unterhaltstitel (Urteile/gerichtliche Vergleiche/notarielle
Vereinbarungen/privatschriftliche Vereinbarungen) an veränderte
Verhältnisse angepasst werden? |
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Wann ist
ein Unterhaltsanspruch beschränkt oder ausgeschlossen? |
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Kann überzahlter
Unterhalt zurückverlangt werden? |
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Kann nach
Rechtskraft der Ehescheidung zusätzlich zum Barunterhalt
auch die Zahlung von Krankenvorsorgeunterhalt (Krankenkassenbeiträge)
verlangt werden? |
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Kann nach
Rechtskraft der Ehescheidung zusätzlich zum Barunterhalt
auch die Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt (Rentenversicherungs-beiträge/Beiträge
zu einer privaten Altersvorsorge) verlangt werden? |
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Wann steht
volljährigen Kindern ein Unterhaltsanspruch zu? |
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Welcher
Berufsausbildungsgang muss einem – auch volljährigen
– Kind mit Unterhaltszahlungen finanziert werden? |
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Wie wirkt
sich eigenes Einkommen eines in der Berufsausbildung stehenden
Kindes auf den Unterhaltsanspruch aus? |
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Welche
Unterhaltsansprüche stehen einer nichtverheirateten Mutter
gegen den Vater des Kindes zu? |
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In welchem
Umfang sind Kinder gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig,
insbesondere bei Unterbringung der Eltern in Pflegeheimen? |