| Wir
übernehmen
- die Beratung,
Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere
im Widerspruchsverfahren in allen Bereichen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts
und
- die Wahrnehmung
Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen
Auseinandersetzung mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und ggf. dem
Bundessozialgericht.
Typische Fragenbereiche
des Unfallversicherungsrechts
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