Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht

 

Typische Fragenbereiche des Schwerbehindertenrechts

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Lohnt es sich für mich, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen?
   
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Welcher Grad der Behinderung (GdB) steht mir auf der Grundlage der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" zu?
   
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Wie wirkt sich der GdB auf den Kündigungsschutz im Arbeitsrecht aus?
   
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Sollte ich bei drohender Kündigung durch meinen Arbeitgeber einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wenn ich vom Vorliegen einer nicht unerheblichen Behinderung überzeugt bin?
   
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Sind die Einzelwerte für jede festgestellte Behinderung bei Berechnung des Gesamt-GdB zu addieren?
   
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Kann auch mit einem Grad der Behinderung unterhalb von 50 ein besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsrecht erreicht werden?
   
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Welche Vorteile sind mit dem Schwerbehindertenstatus verbunden?
   
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Wie wirkt sich die Schwerbehinderteneigenschaft auf Leistungen nach dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Grundsicherungsgesetz aus?
   
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Kann das Versorgungsamt den Grad der Behinderung bei einer schweren Erkrankung nach 5 Jahren wegen sogenannter Heilungsbewährung herabsetzen, wenn sich die Auswirkungen der Erkrankung nicht verändert haben?
   
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Soll ich gegen einen ungünstigen Bescheid des Versorgungsamtes Widerspruch einlegen?
   
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Lohnt es sich, im Widerspruchsverfahren umfassend zu den Behinderungen und deren Auswir-kungen vorzutragen?

   
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Bin ich eigentlich verpflichtet, vor der Einstellung oder ggf. später meinen Arbeitgeber über die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zu informieren?
   
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Lohnt sich eine Klage vor dem Sozialgericht zur Durchsetzung eines höheren Grades der Behinde-rung?




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