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Wie
verhalte ich mich, wenn ich einen Anhörungs- oder einen
Zeugenvernehmungsbogen erhalte? |
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Wie verhalte
ich mich, wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalten habe
– wie und binnen welcher Frist muß Einspruch eingelegt
werden? Welche Angaben müssen gemacht werden? |
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Sollte
ich mich zu den erhobenen Vorwürfen äußern oder
sollte zunächst die durch den Anwalt zu beantragende Einsicht
in die amtliche Ermittlungsakte abgewartet werden? |
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Welche
Folgen ergeben sich für mich aus dem Vorwurf der Begehung
einer Ordnungswidrigkeit, wenn ich mich nicht dagegen zur Wehr
setze (Buß- und Verwarnungsgelder, Fahrverbot, Führerschein
auf Probe, Entziehung der Fahrerlaubnis)? |
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Ist es
sinnvoll, bei Verkehrsunfällen gegen einen Bußgeldbescheid
Einspruch einzulegen, um die Schadenabwicklung zu vereinfachen
(siehe hierzu auch Verkehrsunfallrecht)? |
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Welche
Möglichkeiten habe ich, wenn sich nach einem Einspruch
gegen einen Bußgeldbescheid in der mündlichen Verhandlung
herausstellen sollte, dass die Begehung der vorgeworfenen Verfehlung
nachgewiesen werden wird (Rücknahme des Einspruchs)? |
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Wann sollte
ich dem Angebot eines Gerichts, das Verfahren gegen mich einzustellen,
zustimmen? |
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Wann sollten
Beweisanträge -z.B. zur Anhörung von (weiteren)
Zeugen- gestellt werden? |
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Welche
Möglichkeiten hat man, eine weitere Überprüfung
des Sachverhalts durch ein höheres Gericht zu erreichen? |