| Wir
übernehmen
- die Beratung,
Prüfung und außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber
der Polizei und den Ordnungsbehörden,
- die Wahrnehmung
Ihrer Interessen vor den Amts- bzw. den Oberlandesgerichten zur
Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen
zu haben, insbesondere wenn zuvor der Versuch gescheitert sein sollte,
die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu verhindern.
Typische Fragenbereiche bei
Bußgeldsachen
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