| Wir
übernehmen
- die Beratung,
Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung in
allen Bereichen des Familienrechts (insbesondere Unterhaltsrecht,
Scheidungsrecht, Sorge- und Umgangsrecht) und
- die Wahrnehmung
Ihrer Interessen in einer gerichtlichen Auseinander-setzung vor
allen Familiengerichten in erster Instanz sowie in Rechtsmittelverfahren
(insbesondere Berufungsverfahren) vor dem Oberlandesgericht Köln.
Typische Fragenbereiche des Familienrechts
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